Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, über die Geschäftsstelle angefordert werden kann. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Fall unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen, telefonischen oder sonstigen elektronischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Sollten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ von uns geändert werden, wird dem Vertragspartner die geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.

 

2. Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge zu Stande. Der Besteller anerkennt unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, mit Annahme der Lieferung, oder durch Aufnahme in unsere Kundenkartei an. Wir behalten uns das Recht vor Projekte, oder Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder nicht anzunehmen. Bei Projekt- oder Dienstleistungsabbruch dürfen wir den bis dahin geleisteten Aufwand, unabhängig vom Grund des Abbruches, in Rechnung stellen. Wir übernehmen keine Aufträge mit Vertrags-, Konventionalstrafen oder Pönalen. Übernahme von Verpflichtungen, etwa durch verspätete Leistungen durch Dritte schließen wir ebenfalls aus.

 

3. Patent- und Urheberrechte

Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnliche Unterlagen ebenso vor, wie an der gesamten Software. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie für Dritte zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden. Für die, von uns in Auftrag gegebenen Dienstleistungen, zum Beispiel Programmerstellungen, Programmänderungen oder Adaptierungen, Programmierungen, Softwareentwickungen, Visualisierungen, usw., erwerben wir auch die vollständigen und alleinigen Urheberrechte.

4. Lieferung und Lieferfristen

Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Schadenersatz. Bestellte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzugs vom Besteller zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt die Ware als übernommen, der Besteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Unsere Produkte oder Dienstleistungen werden nicht für den US-, oder Kanadischen Markt hergestellt und dürfen nicht dorthin geliefert werden. Werden Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada geliefert, so übernimmt der für den Export Verantwortliche das gesamte Haftungsrisiko und haftet voll umfänglich auch für etwaige Schadenersatzansprüche von Dritten. Für USA und Kanada übernehmen wir keine Produkthaftung!

5. Beauftragung von Dritten

Wir sind berechtigt für Lieferungen und Dienstleistungen Dritte zu beauftragen. Diese haften im vollen Umfang für die pünktliche und ordnungsgemäße Ausführung ihrer Lieferung oder Dienstleistung, sind im vollen Umfang Garantie-, bzw. gewährleisungspflichtig und haften alleinig und vollständig für Dienstleistungen und Lieferungen. Bei Beauftragung Dritter sind wir von jeglichen Kunden- und Haftungsansprüchen befreit.

 

6. Versand

Der Versand erfolgt ab unseren Geschäftssitz, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übernahme bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werk/Lager, geht dir Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übernahme, aus uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab den Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über

 

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Skonto

Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Sobald eine neue Preisliste aufgelegt wird, wird die vorhergehende ungültig.
Sollten sich Lohn- und Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder Leistungserstellung notwendiger Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen oder zu ermäßigen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie unserer Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert (erhöht), solange die Ware nicht ausgeliefert wurde, oder unser Kunde noch keine Zahlung geleistet hat. Unsere Preise verstehen sich Netto und exklusive Versandkosten, ab dem Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, besonders Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, Umweltabgaben, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt der Auftraggeber. Zahlungen für Ersatzteile und Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt in bar und ohne Abzug fällig. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen; das Rechnungsdatum ist zugleich Versanddatum. Die Rechnung gilt als ordnungsgemäß ausgestellt, legitim und angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht. Bei ungerechtfertigten Rechnungseinsprüchen sind wir berechtigt den Prüfungsaufwand zu verrechnen.  Wir behalten uns vor Kunden, trotz einer kontinuierlichen Geschäftsbeziehung nur gegen Barzahlung, Vorauskasse oder per Nachnahme zu beliefern. Eine Belieferung auf Ziel ist nur von einer positiven Kreditbeurteilung abhängig, welche von unserer Kreditabteilung nach Besten Wissen und Gewissen durchgeführt wird. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Beim Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir bankübliche Verzugszinsen, mindestens aber in der Höhe von 8,75 % p.a.

Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ins – aus welchen Gründen immer – nicht zulässig.(Bei einem Verbrauchergeschäft bleiben die diesbezüglichen Regelungen des §6 Abs.1 KschG unberührt) Wenn Geräte oder Systeme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss dennoch Zahlung geleistet werden, so als ob die Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Der Vertragspartner (Besteller) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzten, wobei sich der Besteller im Speziellen verpflichtet, die maximale Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen – in der jeweils gültigen Fassung, BGBL 1986/141, ergeben. Sofern wir vorgeschaltet oder alleine ein Mahnwesen betrieben, verpflichtet sich der Besteller pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 25.- pro Auftragsposition, sowie die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10.- zu bezahlen.

Ungerechtfertigter Skontoabzug wird ungeachtet der Höhe nachgefordert. Zusätzlich dürfen wir € 25.- Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen. Wir behalten uns vor bei Projekten monatliche Teilrechnungen zu stellen.

8. Einkauf

Wir bestellen nur auf Basis dieser, unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Lieferantenbestellungen gelten ausschließlich die in unserem Auftrag angegebenen Einkaufspreise, Rabatte und Zahlungs- und Lieferbedingungen. Spätere Lieferantenforderungen zB. durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Zollbestimmungen, oder ähnliches werden von uns nicht akzeptiert, auch wenn derartige Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Lieferanten verankert sind.

9. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren bleiben wir auch Eigentümer der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er einer Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.

10. Umtausch, Rücknahme

Für Waren, die keine Lagerwaren sind ist der Umtausch oder die Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Waren, die von uns Kunden- oder Projekt spezifisch bestellt wurden.

11. Gewährleistung und Haftung

Wir gewähren eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Wir sind berechtigt, uns von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Minderung dadurch zu befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen oder eine Verbesserung vornehmen oder das Fehlende nachtragen, und zwar nach unserer Wahl, ebenso können wir den Fakturenwert ersetzen.

Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, bei Projektübernahmen oder Nachbesserungen von Projekten von Fremdfirmen, oder wenn der Besteller von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den gelieferten Waren oder Dienstleistungen vornimmt oder vornehmen lässt. Wir haften nicht, wenn in von uns gelieferten Geräten Fremdteile unsachgemäß zum Einbau gelangen und hierdurch Schäden oder Mängel auftreten. Ebendies gilt für unsachgemäße oder fehlerhafte Installation von Fremdsoftware. Reklamationen jeder Art haben unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu erfolgen.

Für Produkte, die nicht von uns hergestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten oder Erzeuger. Wir übernehmen die für die Nachbesserung eines gerügten und von uns anerkannten Mangels aufgewandte Arbeitskosten. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten), trägt der Besteller. Bei Leistungsstörungen wie etwa Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit und Ähnliches, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen; so wird insbesondere keine Haftung für Datenverluste übernommen.

Für Dienstleistungen oder Angebote, bei denen die Planung nicht durch uns durchgeführt wurde, oder bei Preisanfragen für Material führen wir KEINE Plausibilitätsprüfung durch. Für Projektfehler und deren Folgen haftet in diesem Fall der Auftraggeber, bzw. der Planer.

Der Gewährleistungserfüllungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich unsere Firmenanschrift.

 

12. Rücktritt

Sämtliche zwischen Kunden und uns abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht uns frei, die von ihren Vertretern/Mitarbeitern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen 2 Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustande gekommen.

 

13. Nebenabreden und Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gründende Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

 

14. Wiederausfuhr von Produkten

Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (BGBL. 184/1984, 11/1985, AHG-Nov. 1988 BGBl. 377 –idgF), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren- auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form – ist nur mit Zustimmung / Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer. Der Besteller ist verpflichtet, selbst die Genehmigung beizubringen und für den Export zuständigen Transporteur zu beauftragen.

 

15. Datenschutz

Unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personal- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV. Der Auftraggeber stimmt der auftragsbezogenen Speicherung seiner Daten zu. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, und über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für an uns zu erbringende Leistungen ist Graz. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden oder Lieferanten gilt ausschließlich österreichisches Recht

Version 2021.13

Klöch, im Jänner 2023